Krankenkasse

Wer bezahlt den Krankentransport? Kosten und Krankenkasse einfach erklärt

50 Prozent, maximal 500 Franken pro Jahr: Was die Grundversicherung wirklich übernimmt – und worauf Sie achten sollten.

Fahrzeug von MobiCare Transporte vor der Notfallaufnahme eines Spitals

Eine der häufigsten Fragen vor einer Fahrt lautet: Wer bezahlt das eigentlich? Die Kosten für einen Krankentransport verunsichern viele Betroffene und Angehörige. Wir erklären, was die Krankenkasse übernimmt, welche Bedingungen gelten und wie Sie am besten vorgehen.


Was übernimmt die Grundversicherung?

Die obligatorische Grundversicherung (KVG) beteiligt sich an medizinisch notwendigen Krankentransporten. Sie übernimmt 50 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 500 Franken pro Kalenderjahr (Art. 26 KLV). Dieser Beitrag wird zudem erst nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt ausgezahlt. In der Praxis heisst das: Ein Teil der Kosten bleibt meist bei Ihnen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Damit sich die Krankenkasse beteiligt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Transport muss aus medizinischen Gründen notwendig sein, und andere Transportmittel (öffentlich oder privat) dürfen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sein. In der Regel verlangt die Krankenkasse ein ärztliches Attest oder eine Verordnung. Ob und wie viel übernommen wird, entscheidet am Ende Ihre Krankenkasse.

Was zahlt die Zusatzversicherung?

Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich zusätzlich an den Transportkosten – teils mit einem weiteren Jahresbeitrag, teils mit höheren Limiten. Wenn Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach, was in Ihrem Fall gilt.

Krankentransport oder Rettung?

Ein wichtiger Unterschied Bei einem lebensbedrohlichen Notfall spricht man von einer Rettung. Dort übernimmt die Grundversicherung 50 Prozent, bis maximal 5000 Franken pro Jahr (innerhalb der Schweiz). Unsere Fahrten sind jedoch geplante Krankentransporte, kein Notfalldienst. In einem echten Notfall wählen Sie immer 144. (→ Krankentransport)

Und bei Fahrten ins Ausland?

Für längere Fahrten ins Ausland gelten besondere Regeln. Die Grundversicherung deckt einen Rücktransport aus dem Ausland in der Regel nicht. Hier kann eine Zusatz- oder Reiseversicherung wichtig werden. (→ In- und Auslandfahrten)

So gehen Sie am besten vor

Klären Sie vor der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse, ob und wie viel übernommen wird. Lassen Sie sich bei Bedarf ein ärztliches Attest ausstellen. Und fragen Sie uns nach einem Kostenvoranschlag – so haben Sie von Anfang an Klarheit.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information (Stand 2026) und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Massgebend ist im Einzelfall Ihre Krankenkasse.